angle-left Coronavirus: Umgang mit den angepassten Home-Office-Regeln

Coronavirus: Umgang mit den angepassten Home-Office-Regeln

Der Bundesrat hat am 26.05.21 aufgrund der günstigen epidemiologischen Lage per 31.05.21 weitere Öffnungsschritte beschlossen. Dazu gehört auch die Umwandlung der Home-Office-Pflicht in eine Home-Office-Empfehlung für jene Unternehmen, die im Rahmen der Teststrategie des Bundes eine repetitive Testung durchführen und in ein kantonales Testprogramm eingebunden sind. Home-Office ist unter dieser Voraussetzung keine verpflichtende Massnahme, wird aber weiterhin empfohlen. Eine Rückkehr zur Präsenzarbeit soll deshalb auch für repetitiv testende Betriebe schrittweise und geordnet erfolgen. Durch die Trennung von Teams oder durch die Beschränkung der Auslastung der Büroräumlichkeiten kann vermieden werden, dass aufgrund von Ansteckungen die Durchführung von Impfungen verzögert wird.

 

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