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COVID-19: Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt
Einleitung
Bei der Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus steht der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen im Fokus. Sie haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen gelten auch im Arbeitsumfeld. Die nachfolgenden Empfehlungen richten sich daher an die Arbeitswelt. Sie dienen der Festlegung von betriebsbezogenen Schutzmassnahmen, die unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden umgesetzt werden sollen. Eine systematische Befragung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmenden ist weiterhin nicht zulässig.
Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden?
? Personen ab 65 Jahren
? Personen, auch unter 65 Jahren, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen
? Atemwegserkrankungen, die chronisch sind
? Bluthochdruck
? Diabetes
? Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
? Herz-Kreislauf-Erkrankungen
? Krebs
Allgemeine Schutzmassnahmen
? Befolgen der Empfehlungen des BAG (www.bag-coronavirus.ch)
? Sicherstellung der konsequenten Einhaltung der personenbezogenen Hygienemassnahmen (v. a. Händewaschen). Die entsprechenden Vorkehrungen sollen am Arbeitsplatz getroffen werden.
? Arbeitnehmende sollen, falls betrieblich möglich, gegenseitig Abstand halten, beispielsweise durch Schaffung von räumlichen Anpassungen, Office-Splitting, Telearbeit/Home Office, etc.
? Nicht empfohlen wird den Arbeitnehmenden, Masken zu ihrem Schutz zu tragen. Ausnahmen bilden Arbeiten, wo eine Maske aus anderen betrieblichen Gründen getragen werden muss, z. B. beim Gesundheitspersonal und dem Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen.
Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Personen
? Das Fernbleiben vom Arbeitsplatz soll dann in Betracht gezogen werden, wenn betrieblich keine Distanzierung oder eine andere zeitlich begrenzte Beschäftigung für besonders gefährdete Personen möglich ist, die einem erhöhten Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.
Weitere Empfehlungen für die Arbeitswelt
? Um eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden, soll Kulanz bei der Einforderung eines Arztzeugnisses gelten. Es soll frühestens ab dem 5. Tag eingefordert werden.
? Die Mitarbeitenden sind über persönliche und arbeitsplatzbezogene Schutzmassnahmen zu informieren und diese sind an die jeweils aktuellen Empfehlungen des BAG anzupassen.
? Zudem sollen Mitarbeitende darauf hingewiesen werden, das Reisen zu Stosszeiten im öffentlichen Verkehr soweit möglich zu vermeiden. Arbeitgeber sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so flexibel wie möglich gestalten, damit Stosszeiten vermieden werden können.
? Das Betriebskontinuitätsmanagement (Business Continuity Management, BCM) soll jetzt aktiviert werden. Als Grundlage steht bspw. das Handbuch1 für die betriebliche Vorbereitung (Pandemieplan) sowie die FAQ2 vom SECO zur Verfügung.
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Publikationen
Gewerbeverband AR
- Jahresbericht 2023
- Konjunkturbericht 2023 / Ausblick 2024
- Digitale Sicherheit - Ein Angebot für die Mitglieder der beiden Appenzeller Gewerbeverbände
- Appenzeller Gewerbekonferenz 2023 _ Referat Mitarbeiterrekrutierung via Social Media
- Appenzeller Gewerbekonferenz 2023 _ Diskussion "Erwartung Gen Z an die Arbeitgeber"
- Appenzeller Gewerbekonferenz 2023 _ Referat Bauarbeitenverordnung
- Appenzeller Gewerbekonferenz 2023 _ Referat Datenschutzgesetz
- Appenzeller Gewerbekonferenz 2023 _ Referat Innovative Gastronomie
- Jahresbericht 2022
- Statuten Gewerbeverband AR
- Festschrift 125-Jahr-Jubiläum Gewerbeverband AR
Gewerbeverband AR // Vernehmlassungen
- 2024_03_22 Vernehmlassungsantwort GVAR eGov
- April 2022_Vernehmlassungsantwort ASTRA_Ausbauschritt 2023 Nationalstrassen
- März 2022_Teilrevision des Steuergesetzes_Vernehmlassungsantwort GVAR
- Totalrevision Kantonsverfassung (Juni 2021)
- Totalrevision Volksschulgesetz AR (April 2021)
- Kinderbetreuungsgesetz
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